Lexikon Rechtsschutzversicherung

Wann eine Grundstücksrechtsschutzversicherung lohnt
Zu seinem Recht zu kommen ist meist schwierig, selbst wenn man Recht hat.
Hier stimmen Preis und Leistung
Denn sein gutes Recht muss man auch durchsetzen können.
Da kann eine Rechtsschutzversicherung natürlich helfen, denn sie übernimmt im bestimmten Umfang Anwalts- und Prozesskosten.
Rechtsschutzversicherungsvergleich ![]()
Lexikon Rechtsschutzversicherung
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen außerhalb des Fahrzeug- und Grundstücksbereiches (bei Sachschaden, Körperverletzung, z. B. nach einem ärztlichen Kunstfehler).
Anwaltswahl
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, einen Anwalt seines Vertrauens zu beauftragen, egal welchen Anwalt die Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer vorschlägt.
Arbeits-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherren.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Beratung nach veränderter Rechtslage, z. B. Tod des Erblassers.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Verteidigung in Disziplinarverfahren und Standesrechtsverfahren.
Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verteidigung in Bußgeldverfahren.
Rechtsschutz für Eigentümer
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Hauseigentümer
z. B. bei Grenzbepflanzung durch den Nachbarn oder bei Beschädigung des Grundstücks, z. B. bei fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung.
Rechtsschutz für Mieter
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Mieter oder Pächter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einschließlich einer zugehörigen Garage, z. B. wegen Eigenbedarfkündigung des Vermieters.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person im privaten Bereich Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben ist.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäften des täglichen Lebens außerhalb des Fahrzeugbereiches, z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Versicherungsvertrag. Ausgeschlossen sind Bausachen.
Risikoausschlüsse
Nicht alle Risiken können versichert werden. Einige müssen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, damit der Beitrag erschwinglich bleibt. Dies sind z.B.:
- Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen sowie Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften;
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Bau-Risiko;
- das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung nach einer Veränderung der Rechtslage gewünscht wird;
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstständiger Tätigkeit;
- Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straftaten
Selbstbeteiligung
Aus anwaltlicher Sicht ist eine Selbstbeteiligung im Verkehrsrechtsschutz nicht sinnvoll. Die Selbstbeteiligung ist häufig höher als die Geldbuße. Damit erscheint die Beauftragung eines Anwalts nicht immer sinnvoll.
Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- oder Abgabenangelegenheiten (außer Erschließungsbeiträge) vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. wegen Rentenangelegenheiten, in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung.
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Strafverfahren. Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, oder bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes besteht kein Versicherungsschutz.
Verkehrs-Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz
übernimmt die Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Ausgeschlossen sind Halt- und Parkverstöße.
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug (z. B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherungen). Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Diese Rechtsschutzversicherung hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens, zum Beispiel Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall. Diese Rechtsschutzversicherung schließt auch den Fußgänger-Rechtsschutz des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers ein. Vor allem im Ausland ist dieser Schutz wichtig, weil jenseits der deutschen Grenzen Schadenersatz häufig erstritten werden muss, was ohne Anwalt nicht möglich ist. Diesen benennt und bezahlt der Versicherer; denn der ausländische Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung kommt oft nicht dafür auf.
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeugs.
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Wartezeit
Für verschiedene Rechtsstreitigkeiten kommt der Versicherer bedingungsgemäß erst nach einer Wartefrist von drei Monaten nach Vertragsabschluss auf. Der Anlass des Rechtsstreits darf also keinesfalls schon vor Ablauf der Wartezeit bestanden haben. Das gilt zwar nicht für jeden Rechtsschutz, doch für den Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozial-Gerichts-Rechtsschutz gilt diese Wartefrist von drei Monaten. Ganz ohne Wartezeit dagegen gibt es den Schadenersatz-Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz, den Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.