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Rechtsschutzversicherung Testsieger - Rechtsschutzvergleich

Wofür brauche ich eine Rechtschutzversicherung?

Wenn sich bereits ein rechtlicher Streitfall abzeichnet, lohnt es sich meist nicht, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Versicherungen schützen sich mit Wartezeiten, die vor Inkrafttreten der Leistungen überbrückt werden müssen. Dabei gilt für viele Leistungen eine Wartezeit von drei Monaten, bei arbeitsrechtlichen Fragen sogar teilweise ein halbes Jahr. Eine Ausnahme sind Leih- und Leasinggeschäfte, da greift der Rechtsschutz oftmals sofort ein. Wechselt der Versicherungsnehmer seine Rechtsschutzversicherung, dann muss er in der Regel keine weitere Wartezeit überbrücken; der Schutz geht lückenlos ineinander über.

Ob eine Rechtsschutzversicherung bei einem Streit für die Kosten aufkommt oder nicht, hängt auch davon ab, ob der Rechtsschutz bereits bestand, als der Rechtsfall eintrat. War der Versicherte zu dem Zeitpunkt nicht versichert, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Bei der Folgeereignistheorie (Schadeneintritts-Theorie) gibt es zwei Varianten: Eine geht unmittelbar vom Kundenschaden aus, eine andere versucht unabhängig vom Kunden den Beginn des Schadens zu ermitteln. Starten Sie noch heut einen online Versicherungsvergleich und finden sie Ihre passsende Versicherung.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nur, wenn der Streit zugunsten des Versicherten gelöst werden kann und der Kosten-Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Über diese Frage entscheiden stets Anwälte. Einige Versicherer ziehen jedoch außerdem einen Gutachter heran, für den der Kunde zahlen muss, wenn er zu Ungunsten des Versicherten entscheidet. Auch bei einem Arbeitsgerichtsprozess kann dieser sehr  teuer werden, weil in der ersten Instanz jede Streitpartei seine Kosten selbst tragen muss. Dass eine Partei eindeutig schuldig ist, ist nicht die Regel. Meist trägt jeder eine Teilschuld, weshalb die Gerichtskosten nach dem Schuldanteil aufgeteilt werden.
Der Versicherungsnehmer sollte bei der Wahl des Anwalts unbedingt beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nur soviel zahlt, wie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die anwaltliche Beratung und Vertretung vorgibt. Vereinbart der Versicherungsnehmer ein Honorar, das darüber hinaus geht, muss der den Teil aus eigener Tasche dazuzahlen.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Erstberatung, soweit der Fall im Rechtsgebiet des Familien-, Partnerschafts- oder Erbrechts liegt. Allerdings muss der Fall aktuell durch ein aktuelles Ereignis nötig sein. Bei einer erbrechtlichen Beratung muss also der Versicherungsnehmer von einem Sterbefall betroffen sein. Für den Beratungsrechtschutz besteht in aller Regel keine Wartezeit. Mit einem kostenlosen Versicherungsvergleich erhalten Sie umgehend ein passende Angebot.

Quelle: versicherungaktuell.com