Verkehrsrechtsschutzversicherung


Rechtsschutzversicherung Testsieger - Rechtsschutzvergleich

Wann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt

Zu seinem Recht zu kommen ist meist schwierig, selbst wenn man Recht hat.

Hier stimmen Preis und Leistung

Denn sein gutes Recht muss man auch durchsetzen können.
Da kann eine Rechtsschutzversicherung natürlich helfen, denn sie übernimmt im bestimmten Umfang Anwalts- und Prozesskosten.Hier Vergleich anfordern

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Die Verkehrs - Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage,
Sprachschwierigkeiten oder Strafkautionen voller Tücken. Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel in Europa und den Mittelmeerländern. Nicht versichert sind in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung juristische
Auseinandersetzungen, bei Halte- und Parkverstößen sowie die Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter.9

Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge / Familie / Nichtselbstständige

Der Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie gilt für alle auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge. Zusätzlich besteht auch ein Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.

Versichert sind Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeuges.

Mitversicherte Personen sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und deren minderjährige Kinder (unverheiratete, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende, volljährige Kinder, die noch keine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben, sind mitversichert). Ein nicht ehelicher bzw. nicht eingetragener Lebenspartner kann auf Antrag beitragsfrei mitversichert werden.

Der Verkehrs-Rechtsschutz enthält folgende Punkte:

  • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens, z.B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall
  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Ausgeschlossen sind Halt- und Parkverstöße.
  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.
  • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug (z.B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherungen). Im Sachenrecht: z.B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.
  • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeugs.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z.B. wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Lkw Versicherung